Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Das vorliegende Konzept basiert auf der Coronaschutzverordnung der Landes NRW in der ab 04.12.2021 und bis 21.12.2021 gültigen Fassung. Da sich die Landesregierung vorbehält, jederzeit Änderungen dieser Verordnung vorzunehmen, können sich noch Änderungen an dem Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für die Veranstaltung am 11.12.2021 ergeben.

Zugangsvoraussetzungen

Die nachstehenden Zugangsvoraussetzungen gelten für alle Personen, die die Westenergie-Sporthalle während der Veranstaltung betreten. Personen, die die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, dürfen unter keinen Umständen die Westenergie-Sporthalle betreten.

(1) Beim Betreten der Westenergie-Sporthalle müssen Personen, die am 11. Dezember 2005 oder früher geboren sind, einen Nachweis vorlegen. Die Nachweise werden vollständig kontrolliert, dazu ist das entsprechende digitale Zertifikat sowie ein amtliches Ausweispapier bereit zu halten. Kinder und Jugendliche, die nach dem 11. Dezember 2005 geboren sind, müssen keinen Nachweis vorlegen. Jugendliche müssen jedoch auf Anfrage einen Altersnachweis vorlegen.

a. Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte Mitarbeiter und Funktionäre, Lieferanten und Dienstleister müssen einen 3G-Nachweis vorlegen, d.h. entweder

i. den Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19, oder

ii. den Nachweis, von einer COVID-19 Infektion genesenen zu sein, oder

iii. ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bescheinigtes negatives Ergebnis eines beim Betreten der Halle höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests, oder

iv. ein von einem anerkannten Labor bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests.

b. Turnierteilnehmer müssen einen Nachweis gemäß §4 Abs. 2 Ziff. 3 vorlegen, d.h. entweder

i. den Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19, oder

ii. den Nachweis, von einer COVID-19 Infektion genesenen zu sein, oder

iii. ein von einem anerkannten Labor bescheinigtes negatives Ergebnis eines beim Betreten der Halle höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests.

iv. Schülerinnen und Schüler, die nach dem 11.12.2003 geboren sind, sind von den vorstehenden Bestimmungen i. – iii. befreit. Es genügt die Vorlage einer Schulbescheinigung.

c. Begleitpersonen, Zuschauer und alle sonstigen Personen müssen einen 2G-Nachweis vorlegen, d.h.
entweder

i. den Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19, oder

ii. den Nachweis, von einer COVID-19 Infektion genesenen zu sein.

(2) Anstelle eines digitalen Zertifikats kann notfalls auch die entsprechende Urkunde (z.B. Impfpass oder
Testbescheinigung) im Original vorgelegt werden. Die in einem solchen Fall erforderliche Prüfung der
Echtheit der Urkunde ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Die betroffenen Personen müssen daher mit
längeren Wartezeiten rechnen, bevor ihnen Zutritt zur Veranstaltungshalle gewährt werden kann.

(3) Personen, die Symptome einer möglichen Infektion mit dem Corona Virus aufweisen, namentlich Geruchsund
Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, dürfen die Westenergie-Sporthalle nicht
betreten.

(4) Beim Betreten der Westenergie-Sporthalle ist zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ein Einchecken mit
der Luca-App oder der Corona-Warn-App zwingend vorgeschrieben.

(5) Soweit Minderjährige durch eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person begleitet werden, gilt
vorstehender Absatz 4 nur für die Begleitperson,

(6) Für Personen, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen für das Einchecken gemäß
vorstehendem Absatz 4 verfügen, stehen Kontakterfassungsformulare zur Verfügung.

Hygieneregeln

Maskenpflicht

(1) In der Westenergie-Sporthalle ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

(2) Die Maskenpflicht gilt auch in Warteschlangen und Anstellbereichen vor dem Eingang.

(3) Vollständig geimpfte oder genesene Personen dürfen die Maske am festen Sitzplatz ablegen.

(4) Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht regelt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

 

Handdesinfektion

Spender für Handdesinfektionsmittel befinden sich im Eingangsbereich der Westenergie-Sporthalle, in den Sanitärräumen und vor den Umkleiden.

 

Lüftung

(1) Der Veranstalter stellt sicher, dass sich während der Veranstaltung zu keiner Zeit mehr als 999 Personen in
der Westenergie-Sporthalle befinden.

(2) Die Westenergie-Sporthalle verfügt über eine leistungsstarke mechanische Lüftungsanlage, durch die ein
ausreichender Luftaustausch für die maximale Personenzahl sichergestellt ist.

Zuschauer und Begleitpersonen

(1) Der eigene Sitzplatz darf nur verlassen werden, um auf direktem Weg

a. das Catering-Buffet aufzusuchen, oder

b. die Sanitärräume aufzusuchen, oder

c. die Westenergie-Sporthalle zu verlassen.

(2) Das Betreten der Umkleiden ist nicht gestattet, auch nicht für Trainer und Angehörige. Abweichend davon
dürfen minderjährige Turnierteilnehmer von einer maskierten Person begleitet werden.

(3) Zu nicht maskierten Turnierteilnehmern muss ein Abstand von mindestens 1,5m gehalten werden. Zwischen
minderjährigen Turnierteilnehmern und ihren Begleitpersonen gilt diese Bestimmung nicht.

Turnierteilnehmer

(1) Für Turnierteilnehmer gilt die Maskenpflicht mit folgenden Ausnahmen:

a. Beim Umkleiden innerhalb der Umkleideräume dürfen die Masken abgenommen werden.

b. Die Turnierteilnehmer dürfen während der Sportausübung die Masken abnehmen.

c. Während der Siegerehrung müssen die daran beteiligten Turnierteilnehmer keine Masken tragen.

(2) Unmaskierte Turnierteilnehmer müssen mindestens 1,5m Abstand von den Zuschauern halten. Zwischen
minderjährigen Turnierteilnehmern und ihren Begleitpersonen gilt diese Bestimmung nicht.

Funktionäre

(1) Es werden soweit möglich nur Funktionäre eingesetzt, die zusichern, dass sie vollständig geimpft oder
genesen sind.

(2) Moderatoren dürfen unmaskiert moderieren und sich dabei frei im Saal bewegen, wobei ein Abstand von
mindestens 1,5m zu anderen Personen einzuhalten ist.

(3) Alle weiteren Funktionäre müssen Masken tragen, wenn sie ihren Sitzplatz verlassen. Auch Wertungsrichter,
die während ihres Einsatzes stehen, müssen Masken tragen.

Mitarbeiter und Helfer

(1) Vom Ausrichter werden soweit möglich nur solche Mitarbeiter und Helfer während der Veranstaltung
eingesetzt, die zusichern, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.

(2) Mitarbeiter und Helfer mit Kontakt zum Publikum sind stets maskiert.

(3) Am Empfang, an den Trouble Desks und am Catering-Buffet werden Schutzscheiben als zusätzlicher Infektionsschutz aufgebaut.

Besondere Bestimmungen für die Europameisterschaft am Samstagabend

Turnierteilnehmer, Begleitpersonen und Funktionäre werden hinsichtlich der Erfüllung der oben genannten Zugangsvoraussetzungen durch Mitarbeiter des Veranstalters bereits im Veranstaltungshotel kontrolliert. Soweit sie
die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten sie einen personalisierten Veranstaltungsausweis, mit dem sie ohne
weitere Eingangskontrollen die Westenergie-Sporthalle betreten dürfen.

Stand: 03.12.2021